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02641 - 24581

Anrufen

Erste Schritte im Trauerfall

Wenn ein Mensch zu Hause stirbt, was heute selten geworden ist, müssen Sie direkt einen Arzt verständigen.
Der Arzt stellt einen Totenschein aus. Dieses Dokument benötigen wir, um für Sie tätig zu werden.

Nach dem Besuch des Arztes rufen Sie uns unter der Nummer 02641 - 245 81 an. Wir besprechen das weitere Vorgehen und kommen dann nach Absprache zu Ihnen, Tag und Nacht.

Es ist Ihnen auch erlaubt, den Verstorbenen noch eine gewisse Zeit im Haus zu behalten, um in Ruhe und in gewohnter Umgebung Abschied zu nehmen. Grundsätzlich unterstützen wir den Wunsch nach einer Hausaufbahrung. Lassen Sie uns gemeinsam abwägen, was in Ihrer Situation das Beste ist.

Verstirbt ein Angehöriger in einer Pflegeeinrichtung, so wird die ärztliche Untersuchung dort veranlasst. Die Wahl des Bestatters wird manchmal eigenmächtig von Heim, Krankenhaus oder Hospiz vorgenommen. Es ist daher sinnvoll, in einem Gespräch mit der Pflegeleitung und/oder Betreuung Ihre Wünsche und Vereinbarungen mitzuteilen, die dann bindend sind.

Notwendige Dokumente können wir für Sie beschaffen, sofern etwas fehlen sollte. Bitte halten Sie freundlicherweise folgende Dokumente für uns bereit, damit wir die formellen Aufgaben zügig für Sie bestellen können:

 

Unterlagen für das Standesamt:

  • Ärztliche Todesbescheinigung, falls vorhanden

  • Familienstammbuch oder Heiratsurkunde oder rechtskräftiges Scheidungsurteil

  • Geburtsurkunde, Personalausweis/Reisepass der/des Verstorbenen

  • Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners

  • Graburkunde, falls Grabstätte vorhanden

  • Mitgliedskarte der Krankenkasse

  • Letzter Rentenbescheid des Verstorbenen

  • Versicherungspolicen von Lebens-/Sterbeversicherung

  • Weiteres, z. B. ein bestehender Bestattungsvorsorgevertrag